|
Leitung:
Dr. med.
Wolfgang Braun
Facharzt für Arbeitsmedizin
Umweltmedizin
·
Rehabilitationswesen
|
|

Arbeitsmedizin
/ Betriebsmedizin
Hautschutz
Verkehrsmedizin
Umweltmedizin
Arbeitssicherheit
Brandschutz
Arbeitsmedizin
/ Betriebsmedizin
- Arbeitsmedizinische
Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz
-
Bereitstellung von Betriebsärzten
-
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen
Grundsätzen (BGV A4).
-
Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach:
· Röntgenschutzverordnung und Strahlenschutzverordnung
· Biostoffverordnung und Gefahrstoffverordnung
· Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung
· Bildschirmarbeitsverordnung
· BGV D27 - Flurförderzeuge
· BGV D6 - Krane
· BGV D29 - Fahrzeuge
· Gentechnik-Sicherheitsverordnung
· Jugendarbeitsschutzgesetz
- Arbeitsmedizin
in der Luftfahrt
· Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für fliegendes
Personal im Sinne
der BGI 768-2, Abschnitt 4
-
Einstellungsuntersuchungen und Gesundheitszeugnisse
-
Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen
-
Arbeitsmedizinische und ergonomische Begutachtung von Arbeitsplätzen
und -abläufen
-
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
gemäß Arbeitsschutzgesetz
-
Implementierung betrieblicher Gesundheits-managementsysteme
-
Moderation von Gesundheitszirkeln
-
Vorträge und Workshops zu arbeits- und präventivmedizinischen
Themen
wie zum Beispiel Tabakentwöhnung

Verkehrsmedizin
- Untersuchungen
nach Fahrerlaubnisverordnung, einschließlich psychologischer Testverfahren
bei Personenbeförderung (Taxi- und Busschein)
- Reisemedizinische
Beratung, Schutzimpfungen
.

Umweltmedizin
- Umweltmedizinische
Beratung und Begutachtung
- Begehungen und
Messungen vor Ort
- Vorträge und
Seminare z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen bei chemischen Unfällen
- betriebspsychologische
Durchführung von Gesundheitszirkeln

Arbeitssicherheit
- Sicherheitstechnische
Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und Arbeitsschutzgesetz
- Durchführung
der Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation gemäß Arbeitsschutzgesetz
- Sicherheitstechnische
Beratung bei Entwicklung und Planung von Maschinen, Anlagen und Arbeitsstätten
und Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Betriebliche Umsetzung
der Gefahrstoffverordnung
- Sicherheitstechnische
Unterweisung und Schulung
- Brandschutztechnische
Beratung, Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen, Flucht- und Rettungswegeplänen
- Prüfung von
Anlagen und Geräten (insbesondere gemäß BGV A2)
- Messung und Beurteilung
von Umgebungseinflüssen am Arbeitsplatz
- Einrichtung eines
Arbeitsschutzmanagementsystems

|