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Lexikon rund um die Themen Arbeit und Gesundheit |
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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Alle Beschäftigten, die in ihrer Arbeitsumgebung besonderen Belastungen
(z.B. Lärm, Hitze, gefährliche Stoffe) ausgesetzt sind, sind verpflichtet
an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen. Neben Erstuntersuchungen
zur Prüfung der Aufnahme einer Tätigkeit werden Nachuntersuchungen
zur Feststellung des gesundheitlichen Zustandes durchgeführt.
Betriebliche Prävention
Betriebliche Belastungen (z.B. Lärm, Gase, Staub, Hitze,
Zugluft, schweres Heben und Tragen oder Zwangshaltungen) und organisatorische
Regelungen (z.B. Schichtarbeit und Akkord) sollen durch die betriebliche Prävention
in einen zumutbaren Rahmen gehalten werden, um spätere Erkrankungen zu
vermeiden.
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die aus der Ausübung
einer Tätigkeit heraus entstehen. Dabei kann die Ursache für die Erkrankung
in der Arbeitsweise, im Arbeitsverfahren oder an der Verwendung der Arbeitsstoffe
liegen. Anerkannte Berufskrankheiten sind in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung
aufgeführt. Berufskrankheiten unterliegen der Meldepflicht und müssen
vom Arzt, Unternehmer oder den Betroffenen gemeldet werden.
Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen stellen arbeitsplatzbezogene und
tätigkeitsbezogene Regeln in verständlicher Form für den Mitarbeiter
auf. Sie werden vom Unternehmen erstellt und unterliegen nach §87 Abs.
1 Betriebsverfassungsgesetz dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Neben
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (z.B. Erste Hilfe) müssen auch
die sicherheitstechnischen Betriebsanweisungen (z.B. Schutzmaßnahmen)
an den Arbeitsplätzen verfügbar sein.
CE-Zeichen
Das CE-Zeichen steht für die Erklärung des
Herstellers, dass sein Produkt die Sicherheitsanforderungen der europäischen
Richtlinien erfüllt. Gefährliche Maschinen oder persönliche Schutzausrüstungen
der Kategorie II (z.B. Atemschutzgeräte, Kopfschutz, Fahrradhelme) dürfen
das Prüfzeichen jedoch erst nach der Prüfung eines Muster einer anerkannten
Stelle tragen.
Erste-Hilfe-Material
Das erste Hilfe-Material muss in Form von Verbandkästen
griffbereit, in ausreichender Menge und in einem einwandfreien Zustand vorliegen.
Es ist darauf zu achten, dass der Verbandskasten immer vollständig und
vor Nässe, Schmutz und extremen Temperaturen geschützt ist. In jedem
betriebseigenen Fahrzeug muss ein Verbandskasten vorhanden sein.
Ersthelfer-/innen
Ersthelfer haben die Aufgabe am Unfallort Sofortmaßnahmen
zu ergreifen, bevor der Arzt eintrifft. Die Anzahl der ausgebildeten Ersthelfer
im Unternehmen richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Bis zu einer
Anzahl von 20 Beschäftigten ist ein Ersthelfer erforderlich. Darüber
hinaus müssen in Verwaltung und Handel 5 Prozent der Beschäftigten
und in den übrigen Betrieben 10 Prozent der Beschäftigten eine Ersthelfer-Ausbildung
absolviert haben. Die Ausbildung beinhaltet acht Doppelstunden und im Abstand
von zwei Jahren Fortbildungen. Die Kurse werden sowohl vom Arbeiter-Samariter-Bund,
dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe und dem Malteser-Hilfsdienst
durchgeführt.
Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
Fachräfte für Arbeitssicherheit benötigen
eine besondere sicherheitstechnische Ausbildung, um für die Sicherheit
und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen. Sie beraten
bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen, bei der Auswahl und
Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen, bei der Gestaltung
von Arbeitsplätzen und der Beurteilung von Arbeitsbedingungen. Ihre betrieblichen
Einsatzstunden richten sich nach der Zahl der Beschäftigten und dem Gefährdungsgrad.
Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für
Arbeitssicherheit" (BGV A 6; VBG 122) festgelegt.
Hautschutz
Der Hautschutz umfasst Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen.
Neben der Anwendung von Hautschutzpräparaten vor Arbeitsbeginn wird die
Pflege nach der Arbeit mit feuchtitgkeits- oder fetthaltigen Salben empfohlen.
Vor jeder Hautschutzmaßnahme muss die Haut gründlich und schonend
gereinigt werden. Im Umgang mit Säuren, Laugen, Ölen oder Lösemitteln
sind Schutzhandschuhe zu tragen. Alle Beschäftigten, die mit hautschädigenden
Mitteln arbeiten, müssen an den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
teilnehmen.
Lärm
Die Schwerhörigkeit verursacht durch Lärm
ist eine der häufigsten Berufskrankheiten. Ab einem Lärmpegel von
85 dB(A) ist ein Gehörschutz durch Stöpsel oder Kapseln vom Unternehmer
zu stellen. Ab einem Pegel von 90 dB(A) müssen alle Beschäftigten
im Lärmbereich den Gehörschutz tragen. Der Lärmpegel sollte durch
technische und organisatorische Maßnahmen so niedrig wie möglich
gehalten werden.
Verbandbuch
Alle bei der Arbeit zugezogenen Verletzungen müssen
schriftlich mit Angabe von Zeit, Ort, Hergang des Unfalls, Art und Umfang der
Verletzung bzw. Erkrankung, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Namen des Verletzten,
der Unfallzeugen und der Personen, die Erste Hilfe geleistet haben, dokumentiert
werden. Die Dokumentation dient als Beleg, dass es sich um einen Arbeitsunfall
bzw. eine arbeitsbedingte Gesundheitsschädigung handelt. Das Verbandbuch
muss fünf Jahre aufbewahrt werden, um auch bei Spätfolgen einen Anspruch
auf Versicherungsleistungen geltend machen zu können.